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© Simone Hainz / PIXELIO

Fragen & Antworten

Können wir den Tag und die Uhrzeit der kirchlichen Trauung selbst wählen?

Ja, Sie können den Termin frei mit unserem Gemeindebüro und dem Pastor absprechen. Bitte denken Sie an eine frühzeitige Planung und Terminabsprache, damit wir dies in unserem Terminkalender berücksichtigen können. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.

Können wir bei der Gestaltung des Gottesdienstes mitentscheiden und auch aktiv mitwirken?

Ja, die kirchliche Trauung wird gemeinsam mit dem Pastor im Rahmen eines Traugespräches gestaltet. Sie haben in diesem ersten Gespräch die Gelegenheit, den Pastor kennenzulernen und Wünsche bzgl. Ablauf, Liedern etc. zu besprechen. Auch nutzt der Pastor dieses Gespräch um etwas über Sie, Ihr Leben und Ihre Beziehung zu erfahren, um diese Informationen in die Trauansprache oder Predigt einzubinden. Auf Ihren Wunsch hin können auch Trauzeugen in den Ablauf aktiv eingebunden werden und einen Part übernehmen.

Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns trotzdem kirchlich trauen lassen?

Nein, das ist leider in unserer Gemeinde nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung der Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, finden Sie weitere Informationen in der Info-Box am rechten Seitenrand.

Nur einer des Brautpaares ist in der Kirche. Können wir uns dann kirchlich trauen lassen?

In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden.
Ist einer der beiden nicht in der Kirche, so gibt es verschiedene Regelungen. Wir in unserer Gemeinde bieten Ihnen ausnahmsweise eine evangelische Trauung an, im Rahmen eines „Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung“. Um eine konkrete Vorstellung zu bekommen, sprechen Sie bitte mir unserem Pastor.

Was kostet uns die kirchliche Trauung?

Der Traugottesdienst für unsere Gemeindemitglieder ist kostenlos. Sollten Sie nicht in unserer Gemeinde heimisch sein, aber bei uns heiraten wollen, können zusätzliche Kosten entstehen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unser Gemeindebüro bzw. den Pastor.

Ist es möglich, die Kirche festlich zu schmücken, und kostet das etwas?

Ja, besonderer Blumenschmuck ist in unseren schönen Kirchen möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie selbst organisieren, dekorieren und bezahlen.

Ist es möglich, jemanden während des Gottesdienstes singen zu lassen?

Ja, da wir leider keinen eigenen Chor haben, müssen Sie sich ggf. selbst einen Sänger oder Chor organisieren und bezahlen.

Können wir mitbestimmen, wofür die Kollekte unseres Traugottesdienstes verwendet wird?

Ja, gern können Sie bei unserem Pastor Wünsche äußern wir sind bemüht diese Wünsche entsprechend zu berücksichtigen, sofern sie für kirchliche Projekte oder die eigene Gemeinde bestimmt sind. 

Darf jemand während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Im Mittelpunkt sollte stets der Gottesdienst und nicht das Fotografieren stehen. Wir können Ihren Wunsch, diesen einmaligen Tag in Bildern zu dokumentieren verstehen, daher wird gebeten, dass eine einzige Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Weiterhin besteht in der Regel die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst auch in der Kirche noch Bilder zu machen.

Kann man auch einen Gottesdienst anlässlich einer Jubiläumshochzeit feiern?

Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern. Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern.

Wir wollen uns von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin trauen lassen, die wir kennen, die aber nicht in der Gemeinde arbeiten, in der die Trauung stattfindet. Ist das möglich?

Ja, das ist grundsätzlich möglich.

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Eigentlich nicht. aber wenn ein Partner evangelisch, und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies "ökumenisch" genannt.

Auszüge aus der Internetseite der Evangelischen Kirche in Deutschland