Fragen & Antworten
Welche Rechte erhalte ich durch die Konfirmation?
Mit der Konfirmation wird u. a. das Recht zugesprochen, Pate zu werden und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen (aktiv ab dem 16. Lebensjahr, z. T. schon ab dem 14., passiv ab dem 18. Lebensjahr) oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmandenunterricht gleich. In vielen anderen evangelischen Gemeinden erhält man durch die Konfirmation auch das Recht, am Abendmahl teilzunehmen, unsere Gemeindemitglieder erhalten dieses Recht aber schon mit der Taufe, sodass wir auch bereits mit Kindern das Abendmahl feiern.
Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die kirchliche Taufe?
Zur Kirchenmitgliedschaft reicht die Taufe. Dennoch ist es sinnvoll, dass Ihr Kind zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen lernt und sich dann mit der Konfirmation aus freiem Willen zum evangelischen Glauben bekennt. Wer ein christliches Patenamt übernehmen möchte, muss in der Regel konfirmiert sein.
Mein Kind ist nicht getauft worden, kann es dennoch konfirmiert werden?
Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Wenn das Kind nicht getauft ist, so wird das Kind bei uns zu Beginn des Konfirmandenunterrichts getauft; eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, ist dann eigentlich nicht mehr notwendig, da das Kind schon selber ‚Ja‘ zu der Taufe und somit zum christlichen Glauben gesagt hat. In der Praxis wird das Kind dennoch oft nach der Taufe konfirmiert.
Wie und wann muss ich mein Kind spätestens zum Konfirmandenunterricht anmelden?
Unserer Gemeinde liegen die Daten/Geburtsdaten sämtlicher Gemeindemitglieder vor. Über die Schulen werden wir rechtzeitig eine Einladung an die betroffenen Kinder/Eltern verteilen und Sie über die notwendigen Schritte informieren. Aber auch die Kinder, die wir nicht in unserer Kartei haben, sind herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich in unserem Gemeindebüro.
Wie ist der Konfirmandenunterricht in unserer Gemeinde organisiert?
In unserer Gemeinde arbeiten wir mit dem Modell "Konfi3/4", d. h. ein Jahr des Konfirmandenunterrichtes findet im 3./4. Schuljahr statt und das zweite Konfirmandenjahr in der 8. Klasse und endet dann mit der Konfirmation im Frühjahr (April/Mai). Im ersten Jahr (Konfi 3/4) findet einmal die Woche 1 Stunde am Nachmittag ein sogenannter "Unterricht" statt, in dem den Kindern der christliche Glaube meist spielerisch nahgebracht wird. Im zweiten Teil (Konfer 8) wird dieser durch eine Wochenendfreizeit ergänzt. Außerdem müssen die Konfirmanden eine bestimmte Anzahl an Gottesdiensten (25) besuchen. Häufig werden der Pastor und die Diakonin in unserer Gemeinde bei den Unterrichtseinheiten von freiwilligen Eltern unterstützt. Sollten Sie bzw. Ihr Kind erst nach dem 4. Schuljahr in unserer Gemeinde zuziehen, können sie den Konfirmandenunterricht in einer anderen Gemeinde der Region besuchen. Nähere Informationen erhalten Sie jeweils vorher in einem Elternabend.
Wann genau wird mein Kind konfirmiert?
In unserer Gemeinde erfolgt die Konfirmation Ihres Kindes jeweils am 3. oder 4. Sonntag nach Ostern. In geraden Jahren findet der Konfirmationsgottesdienst am 3. Sonntag nach Ostern in Hillerse und am 4. Sonntag nach Ostern in Didderse statt. In ungeraden Jahres ist es umgekehrt, d. h. am 3. Sonntag nach Ostern in Didderse und am 4. Sonntag nach Ostern in Hillerse.
Ist der Konfirmandenunterricht in einer anderen Kirchengemeinde möglich?
Zunächst einmal sollten Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind in der vorgeschriebenen Kirchengemeinde zur Konfirmandenstunde geht. Dies bietet sich an, weil Freundinnen und Klassenkameraden dort sind und so die Vertrautheit am größten ist. Wenn Sie aber gute Gründe dafür haben, Ihr Kind in eine andere Gemeinde zu schicken, so fragen Sie bitte den dann zuständigen Pastor!
Was soll mein Kind bei der Konfirmation anziehen?
Die Kleidung sollte den festlichen Charakter des Tages unterstreichen. In einzelnen Gemeinden gibt es örtlich und traditionell unterschiedliche Vorstellungen. Besprechen sie die Frage am besten mit Ihrem Kind oder bei einem Elternabend mit dem Pastor oder anderen Eltern.
Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Um unnötige Unruhe zu vermeiden, wird in der Regel darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht meist die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst - auch in der Kirche - noch Bilder zu machen.
Was soll man der/dem Konfirmandin/Konfirmanden schenken?
Schön ist es immer, wenn Sie sich etwas ganz Persönliches oder Einmaliges einfallen lassen. Auch ist es eine gute Tradition, zur Konfirmation eine Ausgabe der Bibel oder des Evangelischen Gesangbuchs zu schenken. Aber auch ein anderes besonderes Buch, ein Schmuckstück oder etwas Bleibendes. Am weitesten verbreitet ist es, Geld zu schenken. Die Jugendlichen können sich später davon einen größeren Wunsch erfüllen und etwas kaufen, was sie möchten.
Endet das Amt der Paten mit der Konfirmation?
Richtig, offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Wünschenswert für die weitere Entwicklung des Jugendlichen ist es aber schon, wenn die guten Kontakte zwischen Paten und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben würden!
Wir (die Eltern) sind nicht in der Kirche. Kann unser Kind dennoch konfirmiert werden?
Ja, die Konfirmation Ihres Kindes ist in unserer Gemeinde möglich.
Kann ich mich auch als Erwachsener noch konfirmieren lassen?
Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Zur Vorbereitung auf die Konfirmation, wo Sie im Gottesdienst zusammen mit der versammelten Gemeinde gemeinsam den christlichen Glauben öffentlich bekennen, ist eine kirchliche Unterweisung nötig. Wie dies im Einzelnen in unserer Gemeinde aussieht, erfragen Sie bitte bei unserem Pastor.
Auszüge aus der Internetseite der Evangelischen Kirche in Deutschland